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Universität Siegen

Die Universität Siegen ist eine mittelgroße, interdisziplinär ausgerichtete Forschungsuniversität. Sie ist in der Region Südwestfalen fest verwurzelt und national wie international weit vernetzt. Mit ihrer Forschung und Lehre möchte sie zu einer Zukunft beitragen, die am Menschen ausgerichtet und von Verantwortung für die Gesellschaft geprägt ist. Dies drückt sich in der Leitidee der Universität Siegen aus: Zukunft menschlich gestalten.

Architektur

Das Department Architektur bietet einen 6-semestrigen Bachelorstudiengang Architektur (Bachelor of Science) sowie zwei konsekutive Masterstudiengänge an: Den 4-semsterigen Masterstudiengang Architektur mit der besonderen Vertiefungsmöglichkeit „Planen und Bauen im Bestand“ sowie den 4-semestrigen Masterstudiengang Städtebau NRW.
Bei dem 6-semestrigen Architektur-Studiengang ‘Bachelor of Science’ handelt es sich um einen grundständigen wissenschaftlichen Studiengang. Der Studiengang umfasst 180 Leistungspunkte.
Die Bachelorprüfung führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Als Hochschulgrad wird der Grad ‘Bachelor of Science’ (B.Sc.) verliehen.
Leitidee des Architektur-Studiengangs ‘Bachelor of Science’

Leitende Idee beim Aufbau des Bachelor- Studienganges ist die Orientierung an dem ‘klassischen’ Berufsziel des ‘Architekten’ bzw. der ‘Architektin’.
Entsprechendes Ziel des Studienganges ist es, auf die Berufsaufgaben als ‘Architekt’ bzw. ‘Architektin’ vorzubereiten, d.h. darauf, die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken übernehmen zu können. Für diese Berufsaufgaben sollen kreative, kompetente und kritisch denkende Fachleute ausgebildet werden.
Um die geschützten Berufsbezeichnungen Architekt bzw. Architektin zu erwerben, ist die Eintragung in die ‘Architektenliste’ bei den Architektenkammern notwendig.
Entsprechend der Berufsanerkennungsrichtlinie der EU RICHTLINIE 2005/36/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und den Anforderungen der Bundesarchitektenkammern an das Berufsbild muss die Regelstudienzeit derzeit mindestens 8 Semester betragen. Demnach ist im Anschluss an den 6-semestrigen Bachelorstudiengang ein konsekutives Masterstudium mit Abschluss notwendig, um den Eintrag in die Architektenliste beantragen zu können. Die Eintragungsvoraussetzungen sind in den Baukammergesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

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